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FAQ Edelmetalle

FAQ Edelmetalle

Diese Seite bietet Ihnen eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen („FAQ Edelmetalle“) zu Edelmetallen im Allgemeinen sowie zu den von uns angebotenen Produkten.

 

Kategorisierung (FAQ Edelmetalle)

Mit Hilfe der Aufklapp-Menüs unten möchten wir Ihnen die Suche nach einer auf Ihre Frage passenden Antwort erleichtern. Wir erweitern unsere „FAQ Edelmetalle“ fortlaufend, sofern sich neue Fragen ergeben, die für die auch für Sie interessant sein könnten.

 

Antworten auf Ihre Fragen (FAQ Edelmetalle)

Wie in Gold investieren?

Gold-Investment

Neben dem Kauf von physischen Goldbarren kann der Anleger auch indirekt über Wertpapiere wie ETCs, ETFs und Fonds in Gold investieren. Wir empfehlen Ihnen als „Königsweg“ unser physisch abgesichertes Edelmetall-Depot.

 

Welche Goldmünzen sind steuerlich gesehen „Anlagegold“?

Steuerlich gibt es eine Son­der­re­ge­lung für An­la­ge­gold. Welche Goldmünzen als Anlagegold gelten, können Sie dem „Verzeichnis der befreiten Goldmünzen 2019“ auf der Seite des Bundesfinanzministeriums entnehmen.

 

Tresorgold

Tresorgold sind physische Goldreserven einer Institution (z.B. Bank) im Tresor.

 

Was bedeutet „Bullion“?

Bullion meint Gold in Form von Münzen oder Barren, welches primär Anlagezwecken dient. Daher ist eine Gewichts- und Feinheitsangabe häufig mit eingeprägt.

Wie in Silber investieren?

Silber-Investment

Neben dem Kauf von physischen Silbermünzen kann der Anleger auch indirekt über Wertpapiere wie ETCs und Fonds in Silber investieren. Wir empfehlen Ihnen als „Königsweg“ unser physisch abgesichertes Edelmetall-Depot. Im Jahr 2020 erlebte Silber sein Comeback – lesen Sie hier nach, wie die hohe Silber-Nachfrage zu begründen ist und was Silber als Investment ausmacht.

 

Welche Silbermünzen kommen in Frage?

Es gibt reine Silber-Anlagemünzen, die häufig auch Bullions genannt werden, und bei denen es vorrangig um das reine Material (Edelmetall) geht

Weiterhin gibt es so genannte Sammlermünzen aus Silber, die mit wechselnden Motiven, einer hohen Prägequalität, teilweise mit einem Zertifikat und oft mit aufwändigen Umverpackungen ausgegeben werden und dementsprechend besonders bei Sammlern Anklang finden.

Zudem gibt es Mischformen von Silbermünzen, wie z.B. die Kookaburra, Koala oder auch die Lunar-Serien aus Australien. Einerseits wecken die wechselnden Motive die Sammelleidenschaft vieler Käufer. Andererseits können sie im Vergleich zu reinen Sammlermünzen bis auf wenige Ausnahmen im Ausgabejahr häufig ohne größeren Aufschlag erworben werden.

 

Was sind Silber-Medaillen?

Eine Medaille, auch Gedenkprägung genannt, wird geprägt, um ein Ereignis zu würdigen. Im Vergleich zur Silbermünze ist eine Medaille kein Zahlungsmittel und besitzt keinen Nennwert. Viele Medaillen sind sehr aufwendig und in hoher Qualität geprägt. Jedoch sollte man die Medaillen nicht als minderwertig betrachten. Manch ältere Medaille ist über die Jahre in der Marktbewertung stark gestiegen, allerdings ist bei neueren Ausgaben Vorsicht geboten: Erwerben Sie keine Ausgaben, die deutlich über dem jeweiligen Materialpreis liegen.

 

Warum neben Gold auch noch Silber kaufen?

  • Silber bietet Kaufkrafterhalt (Sachwert)
  • Silber ist ein knapper Rohstoff
  • Silberbesitztum wurde noch nie verboten
  • Silber ist ein reales Gut (kein Versprechen auf Papier).
Wie sicher ist das "Edelmetall-Depot" über MAIESTAS?

Das Edelmetall-Depot wird auf Ihren Namen bei einer renommierten Depotbank in Deutschland eröffnet. Diese Bank beschäftigt zur Zeit ca. 600 Mitarbeiter und verwaltet ein Vermögen in Höhe von etwa 36,4 Mrd. EUR. Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz der Bank würden alle Anteile in Ihrem Depot als „Sondervermögen“ behandelt und blieben im Rahmen einer Vermögensverwertung unangetastet.

Im Vergleich zu physisch erworbenen Edelmetallen ist das Edelmetall-Depot jederzeit zügig auflösbar. Der Gegenwert des Depots ist dann innerhalb von 2-3 Bankarbeitstagen auf dem Bankkonto verfügbar. Sie investieren ausschließlich in Positionen, die physisch mit dem jeweiligen Edelmetall in den Tresoren der Clearstream Banking AG, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG, in Frankfurt/Main (D) verwahrt werden. Die Barren von Silber, Platin und Palladium werden in den Schließfächern der J.P. Morgan Chase in London (UK) verwahrt. Die überwiegende Mehrheit des jeweiligen Edelmetalls wird in fest zugewiesenen Platten/Barren gehalten. Lediglich Restsummen, die nicht in Standard-Platten/Barren teilbar sind, werden nicht direkt gehalten. Diese Bestände liegen auf einem getrennten Konto, wobei J.P. Morgan Chase als Verwalter und die Intertrust Trustees Limited als Treuhänder fungieren. Kann der Emittent die festgelegte Rendite nicht zahlen, wird das physische Edelmetall verwendet, um die Anleger auszuzahlen. Der tägliche Anspruch ist die Menge an Fein-Troy-Unzen Edelmetall, die als Sicherheit für jede Schuldverschreibung gehalten werden. Er verringert sich um die Verwaltungsgebühr. Die Gesamtmenge des gehaltenen Edelmetalls wird im Laufe eines Monats nur durch die Zahlung dieser Gebühr reduziert. Der Edelmetallanspruch berücksichtigt Gebühren auf einer täglichen Basis.

Uns, der MAIESTAS Vermögensmanagement AG, erteilen Sie lediglich eine beschränkte Handelsvollmacht für Ihr Depot. Wäre die Solvenz unseres Unternehmens zukünftig einmal gefährdet, bleibt Ihr Edelmetall-Depot sicher. Denn alle Anteile in Ihrem Depot gehören Ihnen – und das bleibt unabhängig von der Entwicklung unseres Unternehmens auch so.

Wieso ist das Edelmetall-Depot besser als einfach Gold zu kaufen?

Antworten auf diese Frage bilden seit dem Jahr 2014 die Grundlage für unser „Edelmetall-Depot“:

  • Ihr Anlagebetrag wird „gestreut“ investiert. Damit verteilen Sie Ihr Anlagerisiko, d.h. Sie „diversifizieren„.
  • Der Goldpreis ist schon immer Opfer von Spekulationen gewesen, sowohl bei Privatanlegern als auch bei professionell verwalteten Hedgefonds. Damit bildet der Goldpreis nicht nur die „echt gemeinte“ Nachfrage ab, sondern neigt zu unvorhersehbaren Unter- und Übertreibungen. Unser Edelmetall-Depot mildert diesen Effekt durch die Verteilung Ihres Anlagebetrages auf fünf verschiedene Positionen stark ab.
  • „In Gold investieren“ bedeutet für viele Anleger, Anteile an sog. „Gold-Fonds“ oder „Goldminen-Aktien“ zu erwerben. Solche Produkte bilden allerdings nie den reinen Goldpreis ab und bergen vollkommen andere Anlagerisiken. Bei „Goldminen-Aktien“ z.B. erwirbt der Anleger Anteile am Betreiber einer Goldmine. Damit partizipiert er nicht mehr am Verlauf des Goldpreises, sondern am unternehmerischen Erfolg der Aktiengesellschaft. Sämtliche Edelmetall-Positionen unseres Edelmetall-Depots bilden die jeweils zugrunde liegenden Edelmetallpreise (abzüglich eines minimalen Abschlages) 1:1 ab.
  • Über die Jahre 2014 bis heute haben wir mit unserem Edelmetall-Depot eindrucksvoll gezeigt, dass wir die Wertentwicklung von Gold durchschnittlich übertreffen. Somit bietet das Edelmetall-Depot ein durchschnittlich höheres Ertragspotenzial als eine Investition in Gold.
  • Üblicherweise erwerben Sie Gold in nur einer Währung. Unser Edelmetall-Depot besteht (in seiner initialen Zusammensetzung) zu 60% aus US-Dollar und zu 40% aus Euro. Dies bedeutet nochmals mehr Sicherheit für Ihre Sachwertanlage.
Was sind die TOP-10 der Zentralbanken mit den größten Goldreserven?

1. USA: 8.133,5 t
2. Deutschland: 3.369,7 t
3. IWF: 2.814,0 t
4. Italien: 2.451,8 t
5. Frankreich: 2.436 t
6. Russland: 2.113,0 t
7. China: 1.852,5 t
8. Schweiz: 1.040,0 t
9. Japan: 765,2 t
10. Niederlande: 612,5 t

Quelle: WGC – World official gold holdings / Stand: 2019

Gebühren Edelmetall-Lagerung

Gebühren Edelmetall-Lagerung

Unser Kooperationspartner für die professionelle Einlagerung physischer Edelmetalle bietet Ihnen zur Zeit folgende Konditionen an:

Mindestbestand netto f. Einlagerung:     15.000 €
Kosten der Ein- und Auslagerung:                   19 €

Prüfpauschale für eigene Ware/Safebag: 65,45 €

Lagergebühr auf Edelmetallbestand
(außer auf Silberbestand; p.a.):                  0,595%
Lagergebühr auf Silberbestand p.a.:         1,488%

*Berechnung erfolgt nachschüssig pro Quartal. Inkl. gesetzlicher MwSt. bis zu 500.000 € Bestandswert.
Darüber hinaus reduzierte Gebühren.

Konditionen Edelmetall-Kauf

Konditionen Edelmetall-Kauf

KUNDENINFORMATION wegen des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19): Alle Niederlassungen und Ankaufszentren unseres Edelmetall-Partners bleiben voraussichtlich bis zur Aufhebung der Lockdown-Maßnahmen geschlossen. Edelmetalle können weiterhin als Order per E-Mail erworben oder verkauft werden.

Unser Kooperationspartner für physische Edelmetalle bietet Ihnen zur Zeit folgende Konditionen an:

Zahlungsarten

  • EC-Karte
  • Vorauskasse per Überweisung
  • Barzahlung (bis 1.999 €)*

 *Nur direkt in den Geschäftsräumen unseres Edelmetallpartners möglich.

 

Versand nur innerhalb Deutschlands. Folgende Versandkosten erhebt unser Edelmetall-Partner bei Gegenwert der Edelmetalle…

  • bis 5.000 €: 12,90 €
  • ab 5.000 €: 24,95 €
  • unbegrenzt: Auf Anfrage.
Abgeltungssteuer auf Edelmetall-Gewinne?

Bislang sind Edelmetall-ETCs steuerlich mit physischem Edelmetall gleichgestellt. Das wollte die Bundesregierung im Sommer 2020 ändern und bislang steuerfreie Gewinne aus besicherten ETCs ab dem 01.01.2021 besteuern. Dies ging aus einem Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2020 vom 17.07.2020 (Seite 87) hervor, der  § 20 Absatz 1 Nummer 7 Satz 1 EStG insofern ändern wollte.

Bislang sind Gewinne, die Anleger mit Edelmetallen erzielen, nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr steuerfrei. Das gilt zum einen für Barren und Münzen und seit einem Urteil des Bundesfinanzhofs im Jahr 2015 auch für börslich gehandelte Zertifikate, die den Preis des jeweiligen Edelmetalls 1:1 nachbilden und einen Auslieferungsanspruch auf das eingelagerte Edelmetall ab dem ersten Gramm verbriefen. Damit sind der physische Kauf von Edelmetallen und besicherte Wertpapiere, die den Preis des jeweiligen Edelmetalls abbilden, steuerlich gleichgestellt. Doch diese Gleichstellung wollte das Bundesfinanzministerium aufheben. In dem Referentenentwurf hieß es, die vorgeschlagene Änderung erfasse „zukünftig auch Erträge aus Forderungen, wenn anstatt der Rückzahlung des geleisteten Geldbetrages eine Sachleistung gewährt wird oder eine Sachleistung gewährt werden kann“. Somit wären auch Kapitalanlagen erfasst gewesen, die auf die Lieferung von Edelmetallen gerichtet sind und die wirtschaftlich mit Zertifikaten vergleichbar sind.

Doch schon wenige Monate später verabschiedete sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz offenbar von seinem Plan, Gewinne aus Edelmetall-ETCs nach einem Jahr Haltedauer unter Steuerpflicht zu stellen. Im o.g. Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2020 ist der Änderungsentwurf zum § 20 Absatz 1 Nummer 7 Satz 1 EStG verschwunden.

Die Spannen zwischen An- und Verkaufspreis bei Edelmetall-ETCs liegen im Promillebereich, während sie im physischen Edelmetallhandel je nach Barrengröße einstellige Prozentzahlen erreichen können. Die Steuerpflicht hätte diesen Kostenvorteil gegenüber physischem Edelmetall reduziert. Andererseits bleibt die Steuerpflicht bei Edelmetallinvestments weiter unübersichtlich: ETCs ohne verbrieften Auslieferungsanspruch fallen nach wie vor unter die Abgeltungsteuer. Insofern bleibt eine Investition in unser Edelmetall-Depot die ökonomisch betrachtet sinnvollste Lösung, da ausnahmslos alle ETC-Positionen einen Auslieferungsanspruch gewährleisten.

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Unser Ziel ist es, die Erwartungen unserer Kunden zu ihren Edelmetall-Investments zu übertreffen. Daran arbeiten wir, Tag für Tag. Auch Ihnen möchten wir in Zukunft ein zufriedenes Lächeln auf die Lippen zaubern. Prüfen Sie uns!

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